Kirchenrechtliche Schritte unbedingt erforderlich
Ein Kommentar von Mag. theol. Michael Gurtner.
Die Vorgänge rund um Dr. Walter Mixa erschüttern einmal mehr das Vertrauen vieler papst- und kirchentreuer Katholiken in die Ortskirche. „Einmal mehr“ deshalb, weil dieses Vorgehen, wie wir es derzeit erleben müssen, leider zur Methode zu werden scheint. Es tun sich gewisse Parallelen zum „Fall Wagner“ auf, wo ebenfalls vage, erfundene Notizen einen unliebsamen, konservativen Bischof aus dem Weg räumten, ähnlich wie jetzt beim Bischof von Augsburg, und verschiedene Initiativen, welche nicht mehr in voller Gemeinschaft mit der Kirche stehen rufen offen zur Rebellion auf. Es scheint wirklich so, als hätte man mittlerweile die rechte Methode gefunden: man muß nur lange und laut genug schreien, in der Vergangenheit wühlen und diese in Zusammenhang mit Gerüchten und Vorwürfen bringen, um eine Person zur angeblich unhaltbaren persona non grata zu machen.
Es besteht die Gefahr der Wiederholung
Ähnliche Fälle, wenngleich medial nicht publik, sind auch aus „unteren Schichten“ der Kirche bekannt, etwa wenn es um unliebsame Seminaristen oder allzu konservative Priester geht. Ein gezielt in die Welt gesetzter Verdacht, an der richtigen Stelle deponiert, kann die Weihe mitunter verhindern. Ähnliches kann geschehen und geschieht, wenn es um die Besetzung bestimmter Ämter oder Pfarren geht: ein Satz der etwa mit den Worten beginnt „ich habe da mal etwas gehört“ hat schon oft und gezielt viel Gutes verhindert. Nun aber scheint man quasi gelernt zu haben, wie man unliebsame Ernennungen verhindert und bereits Ernannte durch Sykophantie aus dem Amt drängt. Das Übel wird Methode und wiederholt sich neuerdings auffallend oft, immer mit einem ähnlichen Muster und immer trifft es jene, welche als romtreu und konservativ gelten. Es scheint, als hätten manche Kreise einen Weg gefunden, wie sie konservative Personalentscheidungen verhindern können. Deswegen ist es unbedingt nötig, solche Fälle einem Kirchengericht vorzubringen. Nur so kann verhindert werden, daß diese Methode weiter um sich greift. Jene, welche sich Arglist, Verleumdung und Intrigen haben zu Schulden kommen lassen, müssen nach Maßgabe des kanonischen Rechtes mit den vorgesehenen Strafen belegt werden. Die verlangt die Gerechtigkeit, ebenso wie die Prävention.
Bereits die frühen Konzilien kannten Ähnliches
Schon das zweite ökumenische Konzil der Kirchengeschichte, nämlich das erste Konzil zu Konstantinopel, welches 381 von Kaiser Theodosius einberufen worden war, beklagte in Kanon 6, daß viele Feinde falsche Anschuldigungen gegen die Hierarchie der Kirche, insbesondere gegen die Bischöfe, vorbringen, um diese in Mißkredit zu bringen. Das Konzil meint, man dürfe weder alle Anschuldigungen automatisch zulassen, noch alle automatisch abweisen, sondern man müsse gut unterscheiden: insofern es sich um rein private Angelegenheiten handelt, müsse jedem recht widerfahren, ohne Ansehen von Person und Religion. Sobald sie jedoch im Zusammenhang mit Religiösem steht, müsse man auch beachten, wer die Anklage vorbringt. Außerdem dürfe in diesen Dingen niemand eine Anklage vorbringen bevor dieser nicht unterschrieben hat, daß im Falle daß sich die Anklage als falsch herausstellen sollte, den Kläger dieselbe Strafe trifft als den Beschuldigten getroffen hätte, wenn die Anklage zutreffend gewesen wäre. Und das Konzil von Calcedon bestimmt in Kanon 21, daß man zuerst die Person und den Ruf des Klägers selbst überprüfen muß, wenn dieser einen Bischof anklagt. Die Erfahrung der Kirche lehrt uns also, daß ein gewisser Schutz der Amtsträger vor falschen Anklagen durchaus berechtigt und gar notwendig ist. Wie es scheint, ist es heute kaum besser geworden, und eine ähnliche Vorgehensweise wäre durchaus anzuraten.
Klage an der Rota allein schon aus Gründen der Prävention
Es wäre aus Gründen der Gerechtigkeit sowie der Prävention falsch, die Sache auf sich beruhen zu lassen und von einem kirchenrechtlichen Verfahren abzusehen, in dessen Zuge die Angelegenheit aufgeklärt wird. Nur wenn Täter auch einer gerechten und angemessenen Strafe zugeführt werden, werden sich ähnlich anarchische Zustände in Zukunft vermeiden oder verhindern lassen. Deshalb ist allein schon auf Gründen der Prävention ein Beschreiten des kirchlichen Gerichtsweges notwendig. Ansonsten liefe auch der Heilige Stuhl Gefahr, an Autorität und Souveränität zu verlieren. Man kann es nicht angehen lassen, daß der Heilige Stuhl in dessen freien Handlung und Entscheidung beeinträchtigt wird, so wie dies bereits mehrfach und in verschiedenen Ländern teils auch sehr massiv versucht wurde.
Es geht nicht nur um die Rehabilitierung Mons. Mixas selbst und um Gerechtigkeit im konkreten Fall, sondern darüber hinaus geht es auch darum, durch eine kanonische Sanktionierung der begangenen Delikte zu zeigen, daß man sich solches nicht nochmals bieten lassen wird. Eine Klage Mons. Mixas wäre besonders auch ein Schutz der Gläubigen, welche mehr und mehr das Gefühl haben, daß ihnen gute Bischöfe genommen oder verhindert werden und sie sukzessive innerlich vom Heiligen Stuhl entfernt werden sollen. Eine Klage in dieser Causa wäre nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit für sich selbst angemessen, sondern wäre im Besonderen auch ein Dienst an den Gläubigen und könnte bei vielen treuen Katholiken, welche unter den Vorgängen in den bayerischen Bistümern leiden, wieder etwas vom Vertrauen in die Kirche herstellen, welches angesichts der himmelschreienden Ungerechtigkeiten mitunter von starken Zweifeln heimgesucht wird. An sich ist hierbei das zuständige Gericht für Bischöfe die Rota Romana, zumindest wenn es sich um Streitsachen handelt. In Strafsachen hingegen liegt die Zuständigkeit beim Papst selbst.
Es geht nicht um Rache
Worum es geht ist ganz sicher keine Rache. Es geht vielmehr darum zu zeigen, daß man gewisse Praktiken einfach nicht fußfassen lassen kann und darf. Die Frage danach, wer Bischof bleiben und werden darf kann nicht daran hängen, wessen Anhänger die Stärkeren oder aber auch die Skrupelloseren sind. Derzeit sieht es nämlich so aus, als würde sich tatsächlich eine Art innere Revolution anbahnen, welche Druck auf die Kirche und ihre inneren Entscheidungen ausüben möchte, um diese zu Entscheidungen nach dem allgemeinen Willen zu fällen. Eine freie und vor allem kirchentreue und wahrheitsgemäße Amtsführung wird somit aber erschwert bis verunmöglicht, da viele Priester, Pfarrer und Bischöfe in ihren Aufgaben des Lehrens und Verkündigens, des Heiligens und der Liturgie sowie des Leitens und Führens nicht mehr die nötige äußere Freiheit haben, da sie sich stets von persönlichen Konsequenzen bedroht sehen.
Auf lange Frist muß natürlich ein generelles Umdenken eingeleitet werden, eine Stärkung der inneren Rom- und Glaubenstreue muß erfolgen, dann wird solches nicht passieren. Doch solch ein Mentalitätenwechsel braucht Zeit und besonders bedarf es guter Theologen und Geistlicher, welche selbst romtreu und dem Heiligen Stuhl herzinnigst ergeben sind.
Für den unmittelbaren, akuten Moment aber können nur die Rechtsmittel helfen, welche das Kirchenrecht zum Heil der Seelen und zum Schutz des Glaubens zur Verfügung stellt. Ein Urteil könnte zeigen, daß die Kirche diejenigen nicht im Stich läßt, welche sich treu zu ihr bekennen, die Lehre Christi unverfälscht und unverkürzt bekennen, auch dort wo es gerade nicht dem Mehrheitsdenken entspricht, so wie es bislang gute und erfolgreiche Tradition der Kirche war und vielen Menschen das Martyrium gekostet hat.
Wenn man die Rechtsmittel nicht ergreift, dann läuft man akut Gefahr, daß der Klerus bald zum Freiwild wird, und man durch gezielte Aktionen Entscheidungen herbeiführt oder verhindert, welche nicht in der eigenen Kompetenz liegen, sondern sich ein Mitbestimmen anmaßen wo es eigentlich einem anderen zustünde.
Die Gegenwart höher bewerten als die Vergangenheit
Des weiteren müssen die allgemeinen gegenwärtigen Entwicklungen auch zu Denken geben: jeder tatsächliche oder vermeintliche Fehltritt wird sofort skandalisiert und muß zum Rücktritt führen. Das ist eine generelle Entwicklung, nicht nur in der Kirche. Auf der einen Seite wird die Gesellschaft immer dekadenter und verfällt moralisch zusehends, doch auf der anderen Seite, wenn es gerade paßt, ist dann plötzlich alles mögliche „nicht mit dem Amt vereinbar“. Selbst in der Kirche scheint man nicht mehr mit Gnade und Umkehr zu rechnen, und der Mensch, der einmal etwas Falsches getan hat, könne sich nicht mehr ändern und bessern, so scheint es.
Doch Christus lehrt uns anderes: der bekehrte Sünder macht dem Herrn mehr Freude als derjenige, welcher die Bekehrung nie nötig hatte, weil er ohnedies immer das rechte tat. Freilich darf man die Sünde nicht dulden, keine Frage, aber umgekehrt gilt auch, daß man eine abgeschlossene Sache nicht ewig vorhalten kann – sonst müßten wir St. Paulus aus unseren Bibeln streichen und Jesus für die Einsetzung des Petrus als ersten Papst kritisieren. Der Christ fragt deshalb nicht: „wie war er?“ Sondern der Christ weist sich durch die Frage aus: „wie ist er?“.
Auf unseren konkreten Fall umgelegt bedeutet das: selbst wenn einige Anschuldigungen gegen Mons. Walter Mixa wahr gewesen wären, ist das noch lange kein Grund, ihn aus seinem Amt zu drängen und zu mobben. Exzellenz Mixa steht in vorbildlicher Treue zum Heiligen Vater, die so manch anderem Hirten und Lehrer fehlt, er tritt mutig und auch gegen den Zeitgeist für das Leben und für die Familie ein, er verkündet die Lehre der Kirche und nicht seine eigenen Meinungen, er spricht dort weiter wo andere schon längst verstummt sind. Fehler mögen mitunter vorkommen, aber wo fehlen diese nicht?
Manch anderer Bischof hat in der Vergangenheit vielleicht keine Ohrfeigen ausgeteilt, und vielleicht auch nur zufällig deshalb, weil er in anderen Bereichen als der Erziehung eingesetzt war. Er mag vielleicht geschickter in der Verwaltung gewesen sein, aber ist umgekehrt vielleicht nicht treu in der Lehre, führt die Menschen eher vom Heiligen Stuhl weg als zu diesem hin, nimmt selbst eine innere Distanz zum Apostolischen Stuhl ein, ist opportunistisch und nur lau was gesellschaftspolitische Fragen und den Einsatz für das ungeborene und alternde Leben anlangt. An der durchschnittlichen Meinung gemessen wird solch ein Bischof wenig Fehler machen – doch in Wirklichkeit ist diese Lauheit und Romferne der größte Fehler, den ein Bischof haben kann!
Selbst gesetzt den Fall, einige der Anschuldigungen, welche gegen Mons. Mixa erhoben wurden, hätten tatsächlich zugetroffen: dann ist ein Bischof, welcher sich bekehrt und von der Sünde abgewandt hat, welcher heute das rechte lehrt, für das Leben vom Augenblick der Erschaffung an bis zum natürlichen Tod eintritt und vielleicht mitunter den einen oder anderen Fehler begehen mag doch wesentlich besser und dem Glauben der Menschen wesentlich zuträglicher als einer, der eine reine oder farblose Vergangenheit aufzuweisen hat, aber den Glauben nicht fördert, zum Skandal der Abtreibung schweigt oder sich nur diplomatisch-vage äußert, der die Einheit mit Rom nicht fördert und eine Moraltheologie vertritt, welche im Widerspruch zur Lehre der Kirche steht, sowie bedächtig aufpaßt, nur ja nirgends anzuecken und Kritik zu ernten. Nicht primär die moralische Vergangenheit qualifiziert oder disqualifiziert eine Person für ein Amt, sondern in erster Linie deren moralische und dogmatische Gegenwart. Fälle wie jene von Mons. Mixa oder Hw. Wagner sind letztlich nur berühmte Einzelfälle eines tieferliegenden Problems, welches im Inneren der Kirche selbst zu orten ist. Diese Entwicklungen zur Anarchie sind direkt gegen die Struktur der Kirche selbst gerichtet, deren Ausweitung man rechtzeitig entgegenwirken muß. Ein erster Schritt dazu kann nur die Beschreitung des Rechtsweges sein.
Foto: Bischof em. Dr. Walter Mixa (by Bistum Augsburg)
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Mag. Michael Gurtner